16.02.2015 · Fachbeitrag · § 33 EStG
Scheidungskosten ab VZ 2013 weiterhin als außergewöhnliche Belastung abziehbar
| Auch nach der ab 2013 geltenden Fassung des § 33 Abs. 2 EStG können Prozesskosten für eine Scheidung steuerlich geltend gemacht werden. Dies entscheid jetzt auch das FG Münster, nachdem im vergangenen Jahr bereits das FG Rheinland-Pfalz entsprechend geurteilt hatte. |
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