14.02.2017 · Fachbeitrag · § 34 EStG
Prämie für einen Verbesserungsvorschlag: Keine Tarifermäßigung gemäß § 34 EStG
| Wird einem Arbeitnehmer eine Prämie für einen Verbesserungsvorschlag gewährt, so stellt diese keine Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit dar, wenn sie nicht nach dem Zeitaufwand des Arbeitnehmers, sondern ausschließlich nach der Kostenersparnis des Arbeitgebers in einem bestimmten künftigen Zeitraum berechnet wird. |
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