· Fachbeitrag · § 35a EStG
Dichtheitsprüfung der Abwasserleitung ist eine Handwerkerleistung
| Wer seine Abwasseranlage im privat genutzten Wohnhaus mittels einer Rohrleitungskamera auf Dichtheit prüfen lässt, erhält eine Steuerermäßigung von 20 % der Kosten. Dies hat das FG Köln gegen die Auffassung der Finanzverwaltung entschieden. Die Finanzverwaltung lehnt die steuerliche Begünstigung für Handwerkerleistungen in diversen Schreiben von BMF und OFD mit der Begründung ab, dass die Dichtheitsprüfung mit einer Gutachtertätigkeit und nicht mit dem Schornsteinfegen vergleichbar sei. Daher hat das FA auch Revision gegen das Urteil beim BFH eingelegt. |
Begründung
Nach Ansicht des FG ist die Dichtheitsprüfung eine konkrete Grundlage für die Sanierung der Rohrleitung und damit Teil der Aufwendungen für deren Instandsetzung. Sie ist damit als steuerbegünstigte Handwerkerleistung nach § 35a Abs. 3 EStG zu beurteilen. Zudem können Grundstückseigentümer ab dem Jahr 2013 nach § 2 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz grundsätzlich jeden beliebigen Schornsteinfeger mit Überprüfungs-, Kehr- und Messarbeiten beauftragen. Reinigung und Messung müssen daher nicht unbedingt in einem Arbeitsgang vorgenommen werden.
Nach der Gesetzesbegründung und der BFH-Rechtsprechung soll die Vorschrift unabhängig davon für alle handwerklichen Tätigkeiten gelten, ob es sich um regelmäßig vorzunehmende Renovierungsarbeiten oder um Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen handelt. Danach werden sämtliche und auch einfache handwerkliche Tätigkeiten wie etwa regelmäßige Ausbesserungs- und Erhaltungsmaßnahmen von § 35a Abs. 3 EStG erfasst. Hierzu gehören auch Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten auf dem Grundstück wie im Garten und auf Wegen.
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