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  • · Fachbeitrag · § 35a EStG

    Erschließungsbeitrag für Straßenausbau keine steuerbegünstigte Handwerkerleistung

    | Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG) setzt zwingend voraus, dass die Handwerkerleistung „in“ einem Haushalt“ des Steuerpflichtigen erbracht wird (§ 35a Abs. 4 EStG). |

     

    Sachverhalt

    Im Streitfall ging es um die Frage, ob dies auch dann noch der Fall ist, wenn die bislang unbefestigte Straße zum erschlossenen Grundstück nunmehr von der Gemeinde durch Teilerrichtung einer Fahrbahn ohne Gehweg sowie Herstellung einer Oberflächenentwässerung ausgebaut und in einen Anliegerweg umqualifiziert wird. Die Grundstückseigentümer mussten hierfür an die Gemeinde einen Erschließungsbeitrag zahlen.

     

    Entscheidung

    Das FG Brandenburg hat dies verneint. Zwar werden die Grenzen des Haushalts im Sinne des § 35a Abs. 4 Satz 1 EStG nicht ausnahmslos - unabhängig von den Eigentumsverhältnissen - durch die Grundstücksgrenzen abgesteckt. Vielmehr kann auch die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen, die jenseits der Grundstücksgrenze auf fremdem, beispielsweise öffentlichem Grund erbracht werden, begünstigt sein. Es muss sich dabei allerdings um Leistungen handeln, die in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen.