· Fachbeitrag · § 35a EStG
Finanzamt schippt mit ‒ Schneebeseitigung auf Gehwegen ist haushaltsnahe Dienstleistung
| Aufwendungen für den Winterdienst, die in Zusammenhang mit der konkreten Verpflichtung des Anliegers zur Schneeräumung auf öffentlichen Gehwegen stehen, sind als haushaltsnahe Dienstleistungen anzusehen. |
Sachverhalt
Eine Hausbesitzer-Gemeinschaft aus Berlin wollte die bisherige Vorgehensweise der Finanzämter nicht länger hinnehmen. Bisher hatten die Finanzämter es strikt abgelehnt, das Schneeräumen auf den Bürgersteigen vor dem Haus ‒ also auf öffentlichem Grund ‒ als steuerbegünstigte „haushaltsnahe Dienstleistung“ anzuerkennen. In der Begründung der Steuerpflichtigen heißt es, sie seien durch das Berliner Straßenreinigungsgesetz dazu verpflichtet, die Gehwege vor ihrem Gebäude verkehrssicher zu halten. Die Hausbesitzer-Gemeinschaft reichte die Rechnung für die Wintersaison 2008/2009 beim Finanzamt ein. Für 22 Meter laufende Straßenfront bei 1,5 Meter Fegebreite machte dies zusammen 142,80 EUR.
Entscheidung
Bislang gewährten die Finanzämter die Steuerbegünstigung nur für das Schneeräumen innerhalb der Grundstücksgrenzen. Ansonsten fehle es an der „Haushaltsnähe“ der in Anspruch genommenen Dienstleistungen. Die Richter des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg entschieden dies jetzt anders und wandten sich ausdrücklich gegen das BMF.
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