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  • · Fachbeitrag · § 35a EStG

    Hund, Katze, Maus: Die Betreuung eines Haustieres kann steuerlich begünstigt sein

    | Die Versorgung und Betreuung eines im Haushalt des Steuerpflichtigen aufgenommenen Haustieres kann als haushaltsnahe Dienstleistung begünstigt sein. Das hat der BFH aktuell entschieden. |

     

    Sachverhalt

    Die Eheleute ließen während des Urlaubs ihre Hauskatze von einer Tiersitterin in ihrer Wohnung betreuen. Hierfür wurde ihnen ein Betrag in Höhe von rund 300 EUR in Rechnung gestellt. Die Rechnungen beglichen die Kläger im Streitjahr (2012) per Überweisungen.

     

    In ihrer Einkommensteuererklärung beantragten sie für diese Aufwendungen eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG. Danach ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer um 20 %, höchstens 4.000 EUR, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen. Das Finanzamt versagte den Klägern den beantragten Steuervorteil.