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  • 15.02.2013 · Fachbeitrag · § 35a EStG

    Nachträglicher Einbau von Kachelofen und Schornstein ist begünstigt

    | Die Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen kann sowohl beim nachträglichen Einbau eines Kachelofens als auch eines Edelstahlschornsteins im Einfamilienhaus in Anspruch genommen werden, so das Urteil des FG Sachsen in einem nachträglich veröffentlichten und mittlerweile rechtskräftigen Urteil. Insoweit kommt der Abzug von 20 % der Aufwendungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, höchstens 1.200 EUR in Betracht, sofern es keine öffentlich geförderte Maßnahme ist, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden. |