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  • · Fachbeitrag · § 35a EStG

    Versicherungserstattung im Zusammenhang mit haushaltsnaher Handwerkerleistung

    | Versicherungsleistungen, die für die Beseitigung von Schäden im Haushalt des Steuerpflichtigen gezahlt werden, mindern die abzugsfähigen Aufwendungen für haushaltsnahe Handwerkerleistungen. Der Abzug von Aufwendungen nach § 35a Abs. 3 EStG erfordert eine wirtschaftliche Belastung. Bei entsprechender Anwendung der im Bereich der außergewöhnlichen Belastungen geltenden Grundsätze sind daher Aufwendungen nicht abzugsfähig, soweit sie durch eine Versicherung erstattet werden, so das Urteil des FG Münster. |

     

    Sachverhalt

    Konkret ging es um Aufwendungen für die Beseitigung eines Wasserschadens in Höhe der darin enthaltenen Lohnkosten mit einem Gesamtvolumen von rund 3.000 EUR, die die Steuerpflichtige nach § 35a Abs. 3 EStG geltend machte. Auf Nachfrage des FA teilte sie mit, dass die Versicherung den Schaden reguliert habe. Daraufhin ließ das FA die geltend gemachte Steuerermäßigung unberücksichtigt.

     

    Entscheidung

    Nach erfolglosem Einspruch wies auch das FG die eingelegte Klage als unbegründet ab. Die Steuerpflichtige kann die hierfür entstandenen Kosten nicht geltend machen, weil sie durch diese nicht wirtschaftlich belastet ist.