· Fachbeitrag · § 37 EStG
Grundsätze zum Umfang der Bemessungsgrundlage bei Pauschalierung nach § 37b EStG
| Der BFH legt in mehreren aktuellen Urteilen wesentliche Grundsätze zum Umfang der Bemessungsgrundlage bei Anwendung des § 37b EStG fest. |
Grundsatz des § 37b EStG
Durch das Jahressteuergesetz 2007 wurde mit § 37b EStG eine weitere Pauschalierungsmöglichkeit der ESt geschaffen, die es dem zuwendenden Steuerpflichtigen ermöglicht, die Einkommensteuer auf Sachzuwendungen an Nichtarbeitnehmer und Arbeitnehmer pauschal zu erheben. Diese Pauschalsteuer gilt die steuerliche Erfassung des geldwerten Vorteils beim Zuwendungsempfänger ab. Der Zuwendende übernimmt die Steuer und unterrichtet den Zuwendungsempfänger darüber. Die Möglichkeit einer abgeltenden Besteuerung umfasst nur betrieblich veranlasste Zuwendungen, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder Gegenleistung erbracht werden, und Geschenke i.S.d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG.
In der praktischen Anwendung des § 37b EStG gibt es jedoch immer wieder unterschiedliche Auffassungen über die Höhe der Bemessungsgrundlage bei der Anwendung des § 37b EStG.
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