· Fachbeitrag · § 3a UStG
Überlassung von Veranstaltungs-Trucks
| Die OFD Frankfurt hat - im Anschluss an ein Urteil des FG Nürnberg - den umsatzsteuerlichen Leistungsort für die Überlassung von Veranstaltungs-Trucks definiert. |
Ausgangslage
Nach der Rechtsprechung des BFH liegt ein Beförderungsmittel i. S. d. § 3a UStG vor, wenn
- es sich um ein zur Beförderung geeignetes Fahrzeug handelt,
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