· Fachbeitrag · § 3a UStG
Unternehmer betreibt eine Partnervermittlung per Internet - Wo ist der Leistungsort?
| Der Begriff „auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen" i. S. des Umsatzsteuerrechts umfasst Dienstleistungen, die über das Internet oder ein ähnliches elektronisches Netz erbracht werden. Die Erbringung dieser Leistungen muss aufgrund ihrer Art im Wesentlichen automatisiert und nur mit minimaler menschlicher Beteiligung erfolgt sein. Auch darf die Erbringung ohne Informationstechnologie nicht möglich sein. Diese Voraussetzungen sind in der Regel erfüllt, wenn ein Unternehmer auf einer Internet-Plattform seinen Mitgliedern gegen Entgelt eine Datenbank mit einer automatisierten Such- und Filterfunktion zur Kontaktaufnahme mit anderen Mitgliedern i. S. einer Partnervermittlung bereitstellt. Erbringt ein Unternehmer mit Sitz im Drittland (hier: USA) derartige Leistungen an Nichtunternehmer (Verbraucher) mit Wohnort im Inland, so liegt der Leistungsort im Inland. |
Sachverhalt
Die Steuerpflichtige ist eine in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) ansässige Kapitalgesellschaft amerikanischen Rechts. Sie betreibt ihr Unternehmen von den USA aus und hat im Gemeinschaftsgebiet weder einen Sitz noch eine feste Niederlassung (Betriebsstätte).
Im Streitjahr 2003 betrieb die Steuerpflichtige Kontaktbörsen (Communities) im Internet. Die entgeltliche Mitgliedschaft ihrer Kunden (User) berechtigte zum Zugriff auf persönliche Informationen anderer Mitglieder und ermöglichte eine Kontaktaufnahme i. S. einer Partnervermittlung.
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