· Fachbeitrag · § 3b UStG
Entnahme bei Betriebsaufgabe
| Überlässt ein Steuerpflichtiger einen bislang seinem Einzelunternehmen zugeordneten Gegenstand einer sein Unternehmen fortführenden Personengesellschaft, an der er beteiligt ist, unentgeltlich zur Nutzung, so muss er die Entnahme dieses Gegenstands aus seinem Unternehmen nach § 3 Abs. 1b UStG versteuern, so der BFH. |
Hintergrund
Umsatzsteuerbar ist u.a. die Entnahme eines Gegenstands durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen (§ 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG).
Sachverhalt
Der Kläger betrieb ein Ingenieurbüro und entwickelte im Rahmen dieses Einzelunternehmens eine Maschine. Mit Ablauf des 30.4.2001 stellte der Steuerpflichtige seine Ingenieurtätigkeit im Rahmen seines Einzelunternehmens ein. Er erstellte eine Aufgabebilanz, worin er u.a. die Maschine bilanzierte. Zuvor hatte der Kläger zusammen mit seiner Ehefrau eine KG gegründet, deren Komplementär er wurde. Die bisher dem Einzelunternehmen zugeordnete Maschine übertrug der Kläger nicht in das Gesamthandsvermögen der KG, sondern überließ diese der Gesellschaft unentgeltlich zur Nutzung. Sämtliche Gegenstände des Sachanlagevermögens seines Einzelunternehmens wurden bei der KG als Sonderbetriebsvermögen des Ehemanns (Komplementär) erfasst.
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