· Fachbeitrag · §§ 4, 9 EStG
Neue Verwaltungsvorgaben zur Entfernungspauschale ab 2012
| Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 1.11.2011 haben sich Änderungen zu den Entfernungspauschalen ergeben. Das BMF-Schreiben vom 31.8.2009 ist damit überholt. Nachfolgend erfahren Sie, welche Änderungen Sie kennen müssen. |
Anwendung
Das Schreiben ist rückwirkend ab dem 1.1.2012 anzuwenden. Der bisherige Anwendungserlass zu den Entfernungspauschalen ab 2007 aus dem Jahre 2009 ist überholt und wird aufgehoben. Die Ausführungen der Änderung bei der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel bei pauschalierbaren Zuschüssen des Arbeitgebers ist erstmals für Lohnabrechnungszeiträume nach Veröffentlichung des BMF-Schreibens im BStBl, also 2013 anzuwenden. Es muss keine Korrektur erfolgen.
Grundsatz
Pendeln Arbeitnehmer oder Selbstständige abwechselnd mit der Bahn und dem Pkw zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte, hat das Steuervereinfachungsgesetz ab 2012 eine jahresbezogene Prüfung eingeführt, ob die Pauschale oder die Summe der tatsächlichen Fahrpreise höher ist. Damit können Berufspendler nicht mehr wie zuvor tageweise den jeweils höheren Abzug der Fahrkarten oder die Pauschale als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen. Im Ergebnis bedeutet dies, dass der Steuerpflichtige im Einzelfall weniger absetzen kann.
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