· Fachbeitrag · § 4 EStG
Der „Supersportwagen“ und die Frage nach der Angemessenheit von Pkw-Kosten
| Die Anschaffung eines teueren und schnellen Wagens ist nicht stets „unangemessen“, soweit gewisse absolute Betragsgrenzen überschritten werden. Vielmehr ist die Bedeutung des Repräsentationsaufwands nur eine von mehreren Tatsachen, die im Einzelfall zu würdigen und gegeneinander abzuwägen sind, so der Tenor eines aktuellen Urteils aus Baden-Württemberg. |
Sachverhalt
Im Streitfall ging es um eine als Automobilzulieferer tätige Gesellschaft, deren Unternehmensgegenstand die Fertigung von hochfesten Strukturen im Karosserie- und Motorenbereich in gezielter Leichtbauweise, vor allem durch den Einsatz von Kohlefaser, sowie die Entwicklung, Konstruktion und das Prototyping im Bereich des Rennsports war. Das Unternehmen ent-wickelte Werkstoffe auf Kohlefaserbasis für ein Unternehmen im Rennsportbereich.
2006 leaste die Gesellschaft einen Neuwagen des Typs E zur gewerblichen Nutzung. Die einmalige Leasingsonderzahlung belief sich auf 80.000 EUR brutto. Anschließend wurden über einen Zeitraum von 36 Monaten monatliche Leasingraten von 5.753 EUR brutto fällig.
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