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  • · Fachbeitrag · § 4 EStG

    In einem Verlagsvertrag vereinbarte Vorschuss-zahlungen als Betriebseinnahmen

    | Nicht rückzahlbare Zahlungen, die ein Verlag zum Zweck der Vorfinanzierung erwarteter GEMA-Zahlungen an den Urheber erbringt und die mit den Ausschüttungen der GEMA zu verrechnen sind, haben keinen Darlehenscharakter, sondern müssen mit Zufluss als Betriebseinnahmen erfasst werden. |

     

    Sachverhalt

    Streitig war die steuerliche Behandlung von in einem Verlagsvertrag vereinbarten sog. Vorschuss- bzw. Vorauszahlungen. Der Steuerpflichtige erzielte in den Streitjahren (2005 und 2006) u.a. als Autor/Musikproduzent Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit, die er nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelte.

     

    Im Jahr 1998 hatte er mit einem Verlag einen sog. Autoren-Exklusivvertrag geschlossen, dessen Gegenstand die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Publikation und verlegerischen Auswertung von Werken der Tonkunst (Kompositionen mit/ohne Text sowie Text allein und Bearbeitungen freier Werke) war. Nach den vertraglichen Vereinbarungen erhielt der Steuerpflichtige für die Einräumung der vertragsgegenständlichen Rechte einschließlich der Exklusivitätsvereinbarung eine nichtverzinsliche, nicht rückzahlbare, jedoch vollständig verrechenbare Vorauszahlung. Unter der Voraussetzung der Verrechenbarkeit gewährleistete der Steuerpflichtige, dass diese Vorauszahlung mit seinem ihm jeweils zustehenden Autorenanteil aus der Auswertung seiner Werke verrechnet werden konnte. Zur Sicherung der Verrechenbarkeit dieses Anspruchs trat er seine ihm weltweit als Autor zustehenden Auswertungserlöse, die ihm durch Dritte gezahlt werden, bis zur Höhe des Vorschussbetrags an den Verlag ab.