· Fachbeitrag · § 4 EStG
Pkw als gewillkürtes Betriebsvermögen
| Bei betrieblicher Nutzung eines Kraftfahrzeugs richtet sich die Zuordnung des Fahrzeugs zum Betriebsvermögen nach bestimmten Kriterien, die das FG Rheinland-Pfalz in einem aktuellen Urteil detailliert aufzählt. |
Sachverhalt
Im Streitfall war die Zuordnung eines Pkw Audi A3 zum Betriebsvermögen einer vom Steuerpflichtigen nebenberuflich ausgeübten freiberuflichen Tätigkeit fraglich. Der Steuerpflichtige erzielte in den Streitjahren als Direktor einer Technischen Hochschule Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit. Daneben war er freiberuflich als Berater auf dem Gebiet der chemischen Technologie tätig.
In den Streitjahren verfügten die Eheleute über mehrere Fahrzeuge. Einen BMW Combi 320d nutzte der Ehemann fast ausschließlich für private Zwecke. Ein Audi A6 gehörte unstreitig zum Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen. Daneben verfügten die Eheleute noch über den strittigen Audi A3.
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