· Fachbeitrag · § 4 UStG, Art. 132 MwStSystRL
Betreutes Wohnen steuerfrei
| Der EuGH hatte zu entscheiden, ob Dienstleistungen durch Einrichtungen für betreutes Wohnen steuerfrei sind. |
Hintergrund
Steuerbefreit sind nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL die „eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen, einschließlich derjenigen, die durch Altenheime, Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder andere von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannte Einrichtungen bewirkt werden“.
Sachverhalt
Les Jardins de Jouvence - Klägerin in dem Verfahren vor dem EuGH - stellt in Belgien als Einrichtung für betreutes Wohnen Wohnungen für ein oder zwei Personen zur Verfügung, die aus Küche, Wohnzimmer, Schlafzimmer und ausgestattetem Badezimmer bestehen. Darüber hinaus werden verschiedene Leistungen entgeltlich angeboten, die auch anderen Personen zugänglich sind, nämlich Restaurant mit Bar, ein Friseur- und Schönheitssalon, ein Physiotherapieraum, Ergotherapie, eine Wäscherei, eine Ambulanz mit Blutentnahmedienst sowie eine Arztpraxis.
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