· Fachbeitrag · § 4 UStG
Keine Umsatzsteuerbefreiung bei Erstellung von Lehrbriefen
| Die FinVerw hat auf Bund-Länder-Ebene die Frage diskutiert, inwieweit für Umsätze aus der Erstellung von Lehrbriefen für eine Fernuniversität die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG zur Anwendung kommen kann. |
Sachverhalt
Ein Unternehmer erstellt für eine private Fernuniversität Lehrbriefe (Lehrmaterialien mit Vorschlägen für Einsendeaufgaben und Lösungsskizzen).
Der Fernuniversität lag für ihre Umsätze aus Bildungsleistungen eine Bescheinigung i. S. d. § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG der zuständigen Landesbehörde vor. Diese Landesbehörde sah die Tätigkeit eines Autors von Lehrheften für Fernlehrgänge als Unterrichtstätigkeit an und bescheinigte deshalb, dass für den Unternehmer (freier Mitarbeiter) die Voraussetzungen des § 4 Nr. 21 Buchst. b Doppelbuchst. aa UStG vorliegen. Die Aufgabe des Unternehmers bestand jedoch nicht in der Erteilung von Unterricht oder der Korrektur von Hausaufgaben, sondern erschöpfte sich in der Erstellung der Unterrichtsmaterialien in Form der Lehrbriefe. Er war nicht in die Betreuung der Schüler oder Studenten der Fernuniversität eingebunden.
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