· Fachbeitrag · § 4 UStG
Umsatzsteuerbefreiung bei Bleaching (Zahnaufhellung)
| Zahnaufhellungen (Bleaching), die von einem Zahnarzt durchgeführt werden, sind von der Umsatzsteuer befreit, soweit sie dazu dienen, einen aufgrund einer Vorerkrankung und -behandlung nachgedunkelten Zahn aufzuhellen. |
Sachverhalt
Die Klägerin, eine Gemeinschaftspraxis zweier Zahnärzte in Form einer GbR, erzielte im Streitjahr sowohl umsatzsteuerpflichtige als auch umsatzsteuerfreie Umsätze. Zu ihrer Tätigkeit gehörten auch Bleaching-Behandlungen einzelner Zähne bei Patienten. Bei dieser Gruppe von Patienten war zuvor an dem Zahn eine Wurzelkanalbehandlung durchgeführt worden oder der Zahn war durch einen Unfall vorgeschädigt. Als Folge davon war der Zahn nervtot. Da ein Nachdunkeln des nervtoten Zahns erst nach einiger Zeit eintritt, fanden die Zahnaufhellungen in einem zeitlichen Abstand von einigen Monaten bis zu zwei Jahren nach der eigentlichen Zahnbehandlung statt.
Der Prüfer des Finanzamtes monierte die steuerliche Behandlung der Umsätze aus dieser Patientengruppe. Die Bleaching-Behandlung setze voraus, dass die Wurzelbehandlung bereits vollständig abgeschlossen ist, weil sonst das Bleichmittel in den Wurzelkanal gelangen könne. Daher sei das Monate nach der Behandlung durchgeführte Bleaching als umsatzsteuerpflichtige kosmetische Leistung einzustufen.
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