· Fachbeitrag · § 4 UStG
Umsatzsteuerbefreiung für Privatkliniken - Rechtslage bis 2008 und ab 2009
| Der BFH hatte jüngst in zwei unterschiedlichen Sachverhalten über die Umsatzsteuerfreiheit privater Krankenhausbetreiber zu entscheiden. Betroffen ist einmal die Rechtslage bis einschließlich 2008 und die Rechtslage ab 2009. Der Gesetzgeber hatte 2009 u.a. die Steuerbefreiungen für Heilberufe vollständig reformiert. Seitdem knüpft die Steuerbefreiung an die sozialversicherungsrechtliche Zulassung der Klinik an. Diese Verknüpfung der Steuerbefreiung mit einem sozialversicherungsrechtlichen Bedarfsvorbehalt für neue Privatkliniken hält der BFH für nicht mit dem Unionsrecht vereinbar. Die bis zum 31.12.2008 geltende frühere Fassung des § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG ist dagegen hinsichtlich der 40 %-Grenze unionsrechtskonform. |
Sachverhalt (XI R 8/13 - altes Recht)
Die Klägerin betrieb ein privates Krankenhaus für Psychosomatik, Psychotherapie und Krisenintervention. Sie behandelte in den Streitjahren 2003 bis 2006 privat versicherte Patienten und Selbstzahler.
Im Anschluss an eine Außenprüfung vertrat das FA die Auffassung, dass die Voraussetzungen für eine Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG a.F. nicht gegeben seien. Die erforderliche Anzahl an Belegungstagen mit Kassenpatienten (40 %-Grenze) sei nicht erfüllt.
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