· Fachbeitrag · § 4 UStG
Zahnaufhellung als steuerfreie zahnärztliche Leistung
| Das FG Schleswig hatte im vergangenen Jahr darüber zu entscheiden, ob für das sogenannte Bleaching die Umsatzsteuerbefreiung greift ( AStW 15, 264 ). Das FG hatte die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Der BFH hat nunmehr entschieden und sich in seinem Urteil der Auffassung des FG Schleswig angeschlossen, dass Zahnaufhellungen (Bleaching), die von einem Zahnarzt durchgeführt werden, von der Umsatzsteuer befreit sind, soweit sie dazu dienen, einen aufgrund einer Vorerkrankung und -behandlung nachgedunkelten Zahn aufzuhellen. |
Sachverhalt
Eine Zahnärzte-GbR führte im Anschluss an bestimmte medizinisch indizierte Behandlungen (z.B. Wurzelkanalbehandlungen) bei einigen Patienten eine Zahnaufhellung (Bleaching) an den zuvor behandelten Zähnen durch. Dafür stellte die GbR jeweils ein Entgelt von 226 EUR bis 286 EUR ohne USt in Rechnung. Das FA ging davon aus, es handele sich um umsatzsteuerpflichtige Leistungen. Das FG vertrat demgegenüber eine großzügigere Auffassung und gab der Klage statt.
Entscheidung
Der BFH folgte der Einschätzung des FG und wies die Revision des FA zurück.
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