· Fachbeitrag · §§ 40, 40b, 41a EStG
Keine Festsetzung negativer pauschaler Lohnsteuer
| Die Festsetzung einer negativen Einkommensteuer und damit auch einer negativen pauschalen Lohnsteuer ist gesetzlich nicht vorgesehen. Es ist damit möglich, dass sich eine effektive steuerliche Mehrbelastung ergeben kann, so ein aktuelles Urteil des BFH. |
Sachverhalt
Streitig war, ob die Zahlung freigewordener Deckungsmittel aus einer gekündigten Gruppendirektversicherung an den Arbeitgeber als Rück-zahlung von Arbeitslohn zu beurteilen ist. Der Arbeitgeber gab die Lohnsteuer-Anmeldung ab und machte geltend, durch die Kündigung des Ver-sicherungsvertrags hätten die Arbeitnehmer ihren Versicherungsschutz verloren. Dementsprechend sei in Höhe der freigewordenen Deckungsmittel negativer Arbeitslohn angefallen. Die Steuerbehörde berücksichtigte die geltend gemachte negative pauschale Lohnsteuer jedoch nicht.
Entscheidung
Der BFH entschied, dass der Arbeitgeber keinen Anspruch gegen das FA auf Erstattung der in der Vergangenheit entrichteten pauschalen Lohnsteuer für die an den Versicherer geleisteten Direktversicherungsbeiträge hat. Denn der Rechtsgrund für die Zahlung der Pauschalsteuer ist nicht nachträglich entfallen, da die Lohnsteuer-Anmeldungen weder geändert noch aufgehoben worden sind.
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