· Fachbeitrag · § 45d EStG
Veränderungen bei der Gültigkeit von Freistellungsaufträgen nach dem 1.1.2016
| Durch Änderung des § 45 d EStG verlieren Freistellungsaufträge (FSA) ohne gültige steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) ab 1.1.2016 ihre Gültigkeit. Hierbei ist darauf zu achten, dass FSA, die für einen unbefristeten Zeitraum erteilt wurden, zum 1.1.2016 ungültig werden, wenn diesen keine IdNr. zugeordnet wird. |
Es genügt, wenn dem Institut, bei dem der FSA beauftragt wurde, die IdNr. mitgeteilt wird. Ein neuer FSA muss nicht erteilt werden.
Fundstelle
Quelle: Ausgabe 12 / 2015 | Seite 852 | ID 43655096