· Fachbeitrag · § 6 EStG
1 %-Regelung bei VW-Transporter
| Ein Transportfahrzeug, das lediglich mit zwei Sitzplätzen und einer Abtrennung der fensterlosen Ladefläche ausgestattet ist, kann typischerweise als nicht zum privaten Gebrauch geeignet angesehen werden. Dies hat zur Folge, dass die 1 %-Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG keine Anwendung findet, so ein aktuelles Urteil des BFH. |
Sachverhalt
Der Steuerpflichtige hielt im Betriebsvermögen seines Reparaturbetriebs einen VW-Transporter T4 mit zwei Sitzen. Dessen Fahrgastzelle war durch eine Metallwand von der fensterlosen Ladefläche abgetrennt, auf der die Werkzeuge des Steuerpflichtigen untergebracht waren. Das FA setzte eine Pkw-Nutzungsentnahme nach der 1 %-Regel gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG an.
Das FG hielt hingegen die Anwendung der 1 %-Regel auf das Fahrzeug für nicht möglich, da es für eine private Nutzung schon mangels ausreichender Sitzplätze für Privatfahrten mit der Familie nicht brauchbar gewesen sei. Dies sah der BFH im Ergebnis genauso.
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