· Fachbeitrag · § 6 EStG
Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern ‒Sperrfrist gilt auch für Einmann-GmbH
| Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Sperrfristregelung des § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG auch für eine Einmann-GmbH & Co. KG gilt. |
Damit widerspricht das FG Düsseldorf der Verwaltungsauffassung, dass es durch den Verkauf eines einzelnen Wirtschaftsguts innerhalb der Sperrfrist des § 6 Abs. 5 EStG zur rückwirkenden Aufdeckung der stillen Reserven durch den Teilwertansatz führt. Vielmehr bleibt es bei der Buchwertfortführung. Die entstandenen stillen Reserven können durch eine Ergänzungsbilanz dem übertragenden Gesellschafter zugeordnet werden. Dadurch wird die Gewinnrealisierung vermieden.
Gegen diese Auffassung spricht eigentlich R 6.15 EStR. Danach ist ein sofortiger Teilwertansatz vorzunehmen, wenn durch die Übertragung keine Änderung des Anteils des übertragenden Gesellschafters am übertragenen Wirtschaftsgut eingetreten ist.
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