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  • · Fachbeitrag · § 6 UStG

    Entnahme in den nichtunternehmerischen (privaten) Bereich ist keine Ausfuhrlieferung

    | Die Entnahme eines Pkw durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen in den nichtunternehmerischen (privaten) Bereich mit späterer Beförderung (Ausfuhr) in ein Drittland ist weder nach nationalem Recht noch nach Unionsrecht eine steuerfreie Ausfuhrlieferung. |

     

    Sachverhalt

    Der Steuerpflichtige betrieb im Jahr 2009 in Deutschland als Einzelkaufmann die Verwaltung eigener und fremder Immobilien sowie Verpachtung von Gaststätten. Im Mai 2008 erwarb der Steuerpflichtige einen Pkw des Typs Bentley Continental GTC. Er ordnete den Pkw in vollem Umfang seinem Unternehmensvermögen zu und nahm den Vorsteuerabzug vor. Dieser wurde nur anteilig zugelassen, weil der Steuerpflichtige auch steuerfreie Vermietungsumsätze ausführte.

     

    Im November 2008 verlegte der Einzelkaufmann seinen privaten Wohnsitz in die Schweiz. Im Februar 2009 entnahm er den Pkw aus seinem Unternehmen in seinen nichtunternehmerischen (privaten) Bereich. Er erteilte sich selbst unter der deutschen Firma (an die Privatanschrift in der Schweiz) eine Rechnung. Umsatzsteuer wurde in der Rechnung nicht ausgewiesen. Am 4.3.2009 wurde der Pkw auf einem Lkw in die Schweiz ausgeführt. Die Zollbehörden der Schweiz erhoben aufgrund der Einfuhr des PKW in die Schweiz durch Veranlagungsverfügungen vom 24.3.2009 beim Steuerpflichtigen schweizerische Mehrwertsteuer und Automobilsteuer.