· Fachbeitrag · § 62 EStG
Kindergeld: Im Ausland wohnender Elternteil kann vorrangigen Anspruch haben
| Der Kindergeldanspruch eines in Deutschland lebenden Elternteils für sein Kind, das in Ungarn im Haushalt des anderen Elternteils lebt, kann durch den vorrangigen Kindergeldanspruch des anderen Elternteils verdrängt werden. |
Sachverhalt
Der Anspruchsberechtigte ist deutscher Staatsangehöriger mit Wohnsitz im Inland. Aus der 2005 geschlossenen Ehe mit einer ungarischen Staatsangehörigen ging eine Tochter hervor. 2009 verzog diese mit der Kindsmutter nach Ungarn. Ein Wohnsitz im Inland wurde nicht beibehalten. Streitig war nun die weitere Kindergeldberechtigung des Anspruchsberechtigten nach dem Wegzug des Kindes ins Ausland.
Entscheidung
Während die Kindergeldkasse die Gewährung von Kindergeld ablehnte, gab das FG der Klage statt. Der BFH hob die Vorentscheidung auf und verwies die Streitsache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG zurück.
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