· Fachbeitrag · § 62 EStG
Kindergeldanspruch des im anderen EU-Mitgliedstaat wohnenden Elternteils
| Der Kindergeldanspruch eines in Deutschland wohnhaften Elternteils für sein in Spanien im Haushalt des anderen Elternteils lebendes Kind wird durch den vorrangigen Kindergeldanspruch des anderen Elternteils verdrängt. |
Sachverhalt
Streitig war der Kindergeldanspruch für den Zeitraum März 2012 bis März 2013. Der Kläger ist Vater von vier Kindern. Er ist seit dem 1.3.2010 in Deutschland nichtselbstständig tätig. Die beiden jüngeren Kinder leben seit 2004 bei ihrer Mutter in Spanien, die dort erwerbstätig ist. Die beiden älteren Kinder leben beim Kläger.
Die Familienkasse lehnte den Antrag des Klägers, ihm Kindergeld für die jüngeren Kinder zu gewähren, ab. In der Begründung heißt es, dass die Kindsmutter nach § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG wegen der Haushaltsaufnahme der Jüngsten den vorrangigen Kindergeldanspruch habe.
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