· Fachbeitrag · §§ 62 ff. EStG
Kindergeld für im EU-Ausland lebende Elternteile
| Lebt ein Kind im EU-Ausland bei der geschiedenen Ehefrau, ist die Ehefrau, nicht aber der in Deutschland lebende Vater kindergeldberechtigt. |
Sachverhalt
Im Streitfall beantragte ein in Deutschland wohnender deutscher Staatsangehöriger Kindergeld für seinen Sohn, der in Polen im Haushalt seiner Mutter lebte. Die Eheleute waren geschieden. Die Familienkasse versagte die Gewährung von Kindergeld mit der Begründung, nicht der Steuerpflichtige, sondern die geschiedene Ehefrau sei kindergeldberechtigt. Dem stehe auch nicht entgegen, dass die Mutter in Deutschland über keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt verfügt habe.
Entscheidung
Nach erfolglosem Einspruchsverfahren bekam der Antragsteller vor dem FG recht, nicht jedoch vor dem BFH.
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