· Fachbeitrag · § 63 EStG
Kindergeld bei zweijährigem Freiwilligendienst aller Generationen in den USA
| Ein Kind, das einen zweijährigen Freiwilligendienst aller Generationen (Missionarsdienst) in den USA leistet, ist nur dann berücksichtigungsfähig, wenn es im Haushalt eines Berechtigten lebt, der ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt wird. |
Sachverhalt
Im Streitfall ging es um ein volljähriges Kind, das sich zu einem zweijährigen Freiwilligendienst aller Generationen in einem Umfang von mindestens acht Wochenstunden Hilfstätigkeiten in der kirchlichen Arbeit verpflichtet hatte. Streitig war nun der Kindergeldanspruch der in Deutschland lebenden Mutter.
Entscheidung
Der BFH versagte den Kindergeldanspruch, da für Kinder, die weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Staat haben, auf den das Abkommen über den EWR Anwendung findet, und die auch nicht im Haushalt eines Berechtigten i. S. des § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG leben, nach § 63 Abs. 1 Satz 6 EStG kein Kindergeld gewährt wird.
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