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  • 18.03.2013 · Fachbeitrag · § 7 ErbStG

    Zu geringe Geschäftsführervergütung ist keine Schenkung

    | Eine deutlich zu niedrige Geschäftsführervergütung des Komplementärs einer KG von rund 80 % führt zu keiner schenkungssteuerpflichtigen Zuwendung an die anderen Gesellschafter. Laut Niedersächsischem FG basiert die Geschäftsführertätigkeit auf der Gesellschafterstellung und stellt daher keine entgeltliche Dienstleistung dar. Damit ist bei einem erheblichen Missverhältnis zwischen Tätigkeit und Gegenleistung die Differenz nicht als schenkungsteuerpflichtiger Gehaltsverzicht zu qualifizieren. |