· Fachbeitrag · § 7 EStG
An die AfA-Tabellen sind nur die Finanzämter gebunden
| Die amtlichen Abschreibungstabellen (AfA-Tabellen) haben für Finanzämter den Charakter einer verbindlichen Dienstanweisung. Für Steuerzahler sind sie dagegen ein Angebot der Verwaltung, so das FG Niedersachsen. Steuerzahler können daher auch kürzere Abschreibungsfristen darlegen. |
Hintergrund
Die Abschreibung von beweglichen und unbeweglichen abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens erfolgt nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (§ 7 EStG). Als Hilfsmittel für die Schätzung der Nutzungsdauer hat das BMF unter Beteiligung der Fachverbände der Wirtschaft AfA-Tabellen herausgegeben. Sie berücksichtigen sowohl die technische als auch die wirtschaftliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts.
Entscheidung
Die Richter des FG Niedersachsen haben nunmehr zwei Dinge klargestellt:
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 21,20 € / Monat