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  • · Fachbeitrag · § 7 EStG

    An die AfA-Tabellen sind nur die Finanzämter gebunden

    | Die amtlichen Abschreibungstabellen (AfA-Tabellen) haben für Finanzämter den Charakter einer verbindlichen Dienstanweisung. Für Steuerzahler sind sie dagegen ein Angebot der Verwaltung, so das FG Niedersachsen. Steuerzahler können daher auch kürzere Abschreibungsfristen darlegen. |

     

    Hintergrund

    Die Abschreibung von beweglichen und unbeweglichen abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens erfolgt nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (§ 7 EStG). Als Hilfsmittel für die Schätzung der Nutzungsdauer hat das BMF unter Beteiligung der Fachverbände der Wirtschaft AfA-Tabellen herausgegeben. Sie berücksichtigen sowohl die technische als auch die wirtschaftliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts.

     

    Entscheidung

    Die Richter des FG Niedersachsen haben nunmehr zwei Dinge klargestellt: