· Fachbeitrag · § 7 EStG
An die AfA-Tabellen sind nur die Finanzämter gebunden
| Die amtlichen Abschreibungstabellen (AfA-Tabellen) haben für Finanzämter den Charakter einer verbindlichen Dienstanweisung. Für Steuerzahler sind sie dagegen ein Angebot der Verwaltung, so das FG Niedersachsen. Steuerzahler können daher auch kürzere Abschreibungsfristen darlegen. |
Hintergrund
Die Abschreibung von beweglichen und unbeweglichen abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens erfolgt nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (§ 7 EStG). Als Hilfsmittel für die Schätzung der Nutzungsdauer hat das BMF unter Beteiligung der Fachverbände der Wirtschaft AfA-Tabellen herausgegeben. Sie berücksichtigen sowohl die technische als auch die wirtschaftliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts.
Entscheidung
Die Richter des FG Niedersachsen haben nunmehr zwei Dinge klargestellt:
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