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  • 13.03.2015 · Fachbeitrag · § 70 EStG

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung nach Überschreiten der Altersgrenze

    | Die steuerliche und kindergeldrechtliche Berücksichtigung von Kindern unterliegt auch bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. bei Durchführung einer Berufsausbildung) generell einer altersmäßigen Beschränkung. Vollendet das Kind das 25. Lebensjahr, so erreicht es damit grundsätzlich eine den Anspruch auf Kindergeld ausschließende Altersgrenze, so der BFH. |