13.03.2015 · Fachbeitrag · § 70 EStG
Aufhebung der Kindergeldfestsetzung nach Überschreiten der Altersgrenze
| Die steuerliche und kindergeldrechtliche Berücksichtigung von Kindern unterliegt auch bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. bei Durchführung einer Berufsausbildung) generell einer altersmäßigen Beschränkung. Vollendet das Kind das 25. Lebensjahr, so erreicht es damit grundsätzlich eine den Anspruch auf Kindergeld ausschließende Altersgrenze, so der BFH. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 21,20 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig