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  • 12.07.2016 · Fachbeitrag · § 7g EStG

    Ansparabschreibung nach Buchwerteinbringung in Personengesellschaft

    | Wird ein Betrieb zu Buchwerten in eine Personengesellschaft eingebracht, ist die Inanspruchnahme einer Ansparabschreibung nach § 7g EStG ausgeschlossen, so der BFH in einer aktuellen Entscheidung. Wird ein Betrieb in eine Personengesellschaft eingebracht und wird der Einbringende Mitunternehmer der Gesellschaft, darf die Personengesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen mit seinem Buchwert oder mit einem höheren Wert ansetzen (§ 24 Abs. 2 Satz 1 UmwStG). Der Wert, mit dem die Personengesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen ansetzt, gilt für den Einbringenden als Veräußerungspreis (§ 24 Abs. 3 Satz 1 UmwStG). |