· Fachbeitrag · § 7g EStG
Elektrobetrieb und Betrieb einer Windkraftanlage kein einheitlicher Gewerbebetrieb
| Ob mehrere gewerbliche Betätigungen, die ein und derselbe Unternehmer ausübt, zu einem einheitlichen Gewerbebetrieb zusammenzufassen sind, hängt davon ab, ob diese Betätigungen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse sachlich, insbesondere organisatorisch, wirtschaftlich oder finanziell zusammenhängen. Ein Elektromeisterbetrieb mit Elektrohandel und der Betrieb einer Windkraftanlage an einem anderen Ort sind kein einheitlicher Gewerbebetrieb, da sie ungleichartig sind und sich nicht gegenseitig stützen und ergänzen, so das FG Nürnberg in einer aktuellen Entscheidung. |
Sachverhalt
Der Steuerpflichtige betreibt einen Elektromeisterbetrieb und Einzelhandel mit Elektrozubehör und erzielt hieraus Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Gegenstand des Gewerbes ist insbesondere die Vornahme von Elektroarbeiten und der Handel mit Elektrogeräten und das Betreiben von Fotovoltaikanlagen. 2009 bestellte der Steuerpflichtige eine Windkraftanlage zum Preis von 1.210.000 EUR. Die Windkraftanlage wurde erstmals in der Bilanz des Elektrobetriebs zum 31.12.2010 bilanziert.
Streitig war, ob im Rahmen der Gewinnermittlung des Elektrobetriebs für 2009 ein Investitionsabzugsbetrag für die Windkraftanlage in Höhe von 200.000 EUR gewinnmindernd berücksichtigt werden durfte. Das FA verneinte dies mit der Begründung, bei der Windkraftanlage handele es sich um einen neuen eigenständigen Gewerbebetrieb.
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