· Fachbeitrag · § 7h EStG
Bescheinigung über Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
| Bei der Bescheinigung im Sinne des § 7h Abs. 2 EStG handelt es sich um einen Verwaltungsakt in Form eines Grundlagenbescheids, an den die Finanzbehörden im Rahmen des gesetzlich vorgegebenen Umfangs gebunden sind. |
Hintergrund
Die Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen für Herstellungskosten oder Anschaffungskosten bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen nach § 7 h EStG sowie die Regelung über den Abzug von Erhaltungsaufwand nach § 11 a EStG an solchen Gebäuden setzt eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde voraus.
Sachverhalt
Die Steuerpflichtigen erwarben 1999 eine vom Bauträger noch zu errichtende Eigentumswohnung im Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses. Das Grundstück befand sich in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet. Die Wohnung wurde im September 2000 fertiggestellt. Im Dezember des gleichen Jahres, also drei Monate nach Fertigstellung, bescheinigte die zuständige Behörde gegenüber dem Bauträger für das Gesamtgrundstück die Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen.
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