· Fachbeitrag · §§ 8, 19 EStG
Noch kein Zufluss beim Gesellschafter-Geschäftsführer durch Zeitgutschrift
| Auch für Geschäftsführer und Gesellschafter mit einer Mehrheitsbeteiligung einer GmbH ist bei einem flexiblen Arbeitszeitmodell nicht von einem Zufluss des Arbeitslohnes schon im Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Zeitwertkonto auszugehen. Damit widerspricht das FG Münster der Verwaltungsauffassung. Dem steht nach Meinung des FG nicht entgegen, dass diese Gruppe keine festen Arbeitszeiten habe und sich Überstunden sowie Sonn- und Feiertagsarbeit nicht entgelten lasse. |
Sachverhalt
Die Klägerin, eine GmbH, wollte ihren Arbeitnehmern flexible Arbeitszeitmodelle anbieten, bei denen in der ersten Phase ein Teil des Gehalts nicht
ausbezahlt wird. Stattdessen sollte die Mehrarbeitszeit auf einem Zeitwertkonto gutgeschrieben werden. In der zweiten Phase sollten die teilnehmenden Arbeitnehmer von der Arbeit unter Fortzahlung der Bezüge freigestellt werden. Bevor das Modell eingeführt wurde, fragte die GmbH vorsichtshalber aber beim Finanzamt an, ob solche Gutschriften nicht zum Lohnzufluss führen und deshalb versteuert werden müssen.
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