· Fachbeitrag · § 8 EStG
Zahlung eines Nutzungsentgelts verhindert die Nutzungswertbesteuerung nicht
| Die Nutzungswertbesteuerung für ein vom Arbeitgeber auch für Privatfahrten überlassenes Fahrzeug kann nicht durch Zahlung eines Nutzungsentgelts vermieden werden. Dies ist selbst dann nicht zulässig, wenn sich dieses an Durchschnittssätzen orientiert. Vom Arbeitnehmer vereinbarungsgemäß gezahlte Nutzungsvergütungen sind ggf. vom zu versteuernden Privatanteil abzuziehen. |
Sachverhalt
Im Streitfall ging es um die Überlassung eines Firmenwagens (Brutto-listenpreis 32.000 EUR) an einen Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber trug sämtliche Kosten für den Pkw. Da der Arbeitnehmer das Fahrzeug auch privat nutzen durfte, wurde bei ihm das Nettoentgelt um monatlich 320 EUR gekürzt. Diesen Betrag begehrte der Steuerpflichtige, als Zuzahlungsbetrag mindernd zu berücksichtigen.
Entscheidung
FA und auch das FG lehnten dies jedoch ab. Bei der Regelung des § 8 Abs. 2 EStG handelt es sich um eine grundsätzlich zwingende, typisierende und pauschalierende Bewertungsregelung. Die Vorschrift benennt die geldwerten Güter und Vorteile und bringt zum Ausdruck, dass der Arbeitnehmer durch die Zuwendung objektiv bereichert ist, weil die Zuwendung für ihn einen wirtschaftlichen Wert hat.
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