· Fachbeitrag · § 9 EStG
Entfernungspauschale umfasst auch die Kosten einer Falschbetankung
| Der BFH hat aktuell entschieden, dass auch außergewöhnliche Kosten, wie die Kosten einer Falschbetankung, durch die Entfernungspauschale abgegolten sind. |
Sachverhalt
Im Streitfall ging es um die Frage, ob Reparaturkosten infolge der Falschbetankung eines Pkw auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte neben der Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG) als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abgezogen werden können.
Entscheidung
Der BFH hat dies verneint und klargestellt, dass nach dem insoweit klaren Gesetzeswortlaut auch außergewöhnliche Kosten unabhängig von ihrer Höhe unter die Abgeltungswirkung fallen. Das Wort „sämtliche" im Gesetzeswortlaut ist insoweit eindeutig.
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