· Fachbeitrag · § 9 EStG
Meisterkurs: Meisterbonus mindert Werbungskostenabzug nicht
| Wurde der Meisterbonus allein wegen des erfolgreichen Ablegens einer Prüfung ausbezahlt, besteht kein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen dem Meisterbonus und den im Zusammenhang mit der Ablegung der Meisterprüfung angefallenen Fortbildungskosten, sodass eine Kürzung der Fortbildungskosten um den Meisterbonus unzulässig ist. |
Sachverhalt
Streitig war, ob die dem Steuerpflichtigen entstandenen Fortbildungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit um einen ausbezahlten Meisterbonus in Höhe von 1.000 EUR zu kürzen waren. Während das FA diese Auffassung vertrat, widersprach der Steuerpflichtige dem hierfür erforderlichen wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen Fortbildungskosten und Meisterbonus.
Entscheidung
Der Auffassung des Steuerpflichtigen war auch das FG. Es gab deshalb der Klage statt.
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