· Fachbeitrag · § 9 EStG
Sind Aufwendungen für Fachliteratur als Werbungskosten abzugsfähig?
| Die Aufwendungen eines Netzwerkadministrators für Computerzeitschriften stellen nicht zwangsläufig Werbungskosten dar. Der allgemeine Hinweis auf die Notwendigkeit von Weiterbildung genügt nicht für eine ausreichende Darlegung, dass die konkreten Zeitschriften weitaus überwiegend beruflich verwendet wurden. |
Sachverhalt
Im Streitfall ging es um die Frage, ob der Steuerpflichtige Aufwendungen für Fachliteratur und Fachzeitschriften erfolgreich als Werbungskosten geltend machen kann, wenn er dem Finanzamt Belege vorlegt, aus denen der Fachtitel des jeweiligen Buches nicht ersichtlich ist. Der Steuerpflichtige hatte zur Begründung angeführt, es entspreche nicht der Praxis des Fachzeitschriftenhandels, Belege auszustellen, in denen die einzelnen erworbenen Titel namentlich benannt würden.
Entscheidung
FA und FG erkannten die geltend gemachten Kosten nicht an. Das FG verwies darauf, dass Aufwendungen für Fachliteratur durch Quittungen des Händlers nachzuweisen sind, die den Namen des Erwerbers und den Titel der angeschafften Lektüre enthalten. Dagegen ist die bloße Bezeichnung „Fachzeitschriften“ schon deshalb nicht ausreichend, weil es nicht der Beurteilung des Buch- bzw. Zeitschriftenhändlers unterliegt, ob es sich im jeweiligen Einzelfall um eine Fachzeitschrift handelt, für die der Werbungskostenabzug ggf. in Anspruch genommen werden kann.
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