· Fachbeitrag · § 9 EStG
Werbungskostenabzug bei Geschäftsführerhaftung
| Zahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers infolge der Haftungsinanspruchnahme für die Gesellschaft können unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten abziehbar sein. Das FG Düsseldorf hat nun jedoch entschieden, dass dies dann nicht gilt, wenn die Zahlung im Zusammenhang mit einer zur Aufhebung des Haftungsbescheids tatsächlichen Verständigung über die Höhe der Steuerschulden der GmbH erfolgt. Denn in diesem Fall wird durch die Aufhebung der Inhaftungnahme der denkbare Veranlassungszusammenhang mit der früheren Tätigkeit als Geschäftsführer aufgelöst. |
Sachverhalt
Streitig war, ob der Steuerpflichtige als Gesellschafter-Geschäftsführer durch seine Inanspruchnahme für Steuerschulden der GmbH zum Werbungskostenabzug berechtigt war.
Der Steuerpflichtige verzichtete im Rahmen einer tatsächlichen Verständigung auf einen Rückforderungsanspruch hinsichtlich zuvor als Sicherheit hinterlegter Geldbeträge. Diese Geldbeträge machte er im Veranlagungs- und Einspruchsverfahren erfolglos als Werbungskosten geltend.
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