· Fachbeitrag · § 9 EStG
Wertminderung eines Grundstücks als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften
| Wertminderungen eines Grundstücks können nach BFH-Rechtsprechung dann als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden, wenn ein Teil des Grundstückswertes zielgerichtet und bewusst „geopfert“ wird, um die Vermietungseinkünfte zu erzielen. Die Wertminderung kann allerdings erst dann beurteilt werden, wenn feststeht, ob das infrage stehende Grundstück später noch einmal landwirtschaftlich genutzt wird. |
Sachverhalt
Streitig war, ob die aufgrund einer Verkippungsmaßnahme eingetretene Wertminderung des zu landwirtschaftlichen Verpachtungszwecken genutzten Grund und Bodens als Werbungskosten bei Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigungsfähig ist. Für die Verkippungsmaßnahme erhielt der Steuerpflichtige eine Entschädigung, die als Einnahme aus Vermietung und Verpachtung erfasst wurde. Der Steuerpflichtige vertrat nun die Auffassung, dass die Nutzungsentschädigung in Höhe des Wertverlustes des Grund und Bodens als nicht steuerbare Schadenersatzleistung anzusehen sei.
Entscheidung
Die Klage hatte Erfolg. Das FG entschied, dass Wertminderungen eines Grundstücks ausnahmsweise dann als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden können, wenn ein Teil des Grundstückswerts zielgerichtet und bewusst „geopfert“ wird, um die Vermietungseinkünfte zu erzielen. Dies gilt insbesondere für eine Wertminderung, die ein land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück im Rahmen eines Miet- oder Pachtverhältnisses dadurch erfährt, dass durch Ausbeutungs- oder Aufschüttungsmaßnahmen seine landwirtschaftliche Ertragsfähigkeit eingeschränkt wird.
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