· Fachbeitrag · 6 EStG
Höhe der Anschaffungskosten bei teilwertreduzierten Optionen
| Die zu aktivierenden Anschaffungskosten von aufgrund einer 10 Jahre zuvor erworbenen Option angeschaffter Aktien sind anhand des Basispreises der Aktien zuzüglich des aktuellen Buchwertes der damit wegfallenden Option zu ermitteln. Wurde zwischenzeitlich eine Teilwertabschreibung vorgenommen und sind dadurch die ursprünglichen Anschaffungskosten der für den Erwerb eingesetzten Option höher, gehören diese nach Auffassung des FG Düsseldorf nicht zu den Anschaffungsnebenkosten der erworbenen Aktien |
Sachverhalt
Die Steuerpflichtige ist ein Unternehmen, deren Unternehmensgegenstand der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an deutschen Unternehmen für Gesellschaften einer Unternehmensgruppe ist. Sie ist mehrheitlich an einem in Deutschland ansässigen Bankhaus beteiligt. Die Beteiligung ist in den Bilanzen im Anlagevermögen ausgewiesen.
1986 erwarb die Steuerpflichtige von dem Bankhaus emittierte Optionsanleihen im Nominalwert von dun 70 Mio. EUR. Die mit den erworbenen Anleihen verknüpften Optionsscheine berechtigten den jeweiligen Inhaber zum Erwerb von rund 200.000 Aktien. Zum Ende des Jahre veräußerte die Steuerpflichtige die Anleihen ohne die Optionsscheine und aktivierte die zurückbehaltenen Optionsscheine im Anlagevermögen mit den anteiligen Anschaffungskosten. Die Optionsscheine schrieb sie zum Ende des Folgejahre um rund 8 Mio. DM ab. Nach einer Veräußerung im Jahre 1990 verblieben bei der Steuerpflichtigen 210.000 Stück der Optionsscheine zu einem Buchwert von dann 15.750.000 DM.
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