22.02.2017 · Fachbeitrag · Einkommensteuer
Wenn mehrere Steuerpflichtige gemeinsam ein häusliches Arbeitszimmer nutzen
| Nutzen mehrere Steuerpflichtige ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, ist die Höchstbetragsgrenze von 1.250 EUR personenbezogen anzuwenden, sodass jeder von ihnen seine Aufwendungen hierfür bis zu dieser Obergrenze einkünftemindernd geltend machen kann. Dies hat der BFH mit zwei Urteilen vom 15.12.16 (VI R 53/12 und VI R 86/13) entschieden und dabei seine Rechtsprechung zu § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b Satz 2 des EStG zugunsten der Steuerpflichtigen geändert. |
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