· Fachbeitrag · EStG
Keine Abzugsmöglichkeit des Aufwands für Auslandsreisen eines Autors
| Reist ein selbstständig tätiger Autor zur Erholung und Aktualisierung seiner Lehrbücher an ausländische Ferienorte, ist regelmäßig von einer wesentlichen privaten Mitveranlassung auszugehen. |
Sachverhalt
Ein schwerbehinderter Lehrer unternahm wegen seiner Autorentätigkeit Reisen in trockene Länder auf ärztlichen Rat. Er aktualisierte an den Urlaubsorten zehn Stunden täglich Lehrbücher und unternahm keine touristischen Aktivitäten.
Entscheidung
Der wirtschaftliche Zusammenhang mit einer Einkunftsart hängt von den Gründen ab, aus denen die Reise unternommen wird. Enthält die Reise abgrenzbare berufliche und private Motive, wird der beruflich veranlasste Teil der Reisekosten nach der geänderten Rechtsprechung zum Abzug zugelassen. Bei fehlender Trennbarkeit kommt es darauf an, ob eine private oder berufliche Mitveranlassung vorliegt, die den vollständigen Abzug von Betriebsausgaben oder Werbungskosten eröffnet oder insgesamt ausschließt. Dabei ist bei Auslandsreisen besonders gründlich abzuwägen, ob sie überhaupt betrieblich veranlasst sein können.
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