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  • · Fachbeitrag · Gesetzgebung

    Kurz vor Toresschluss: Bundesrat stimmt dem „Jahressteuergesetz 2015“ zu

    | Damit hatte keiner so richtig gerechnet. Noch kurz vor Toresschluss hat der Bundesrat in seiner letzten Sitzung am 19.12.2014 das Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Anpassung weiterer steuerlicher Vorschriften (ZollkodexAnpG) trotz zuvor geäußerter Bedenken und vorgebrachter Nachbesserungsvorschläge doch noch in letzter Minute passieren lassen. Das Gesetz enthält eine Vielzahl von steuerrechtlichen Änderungen im ertragsteuerlichen, umsatzsteuerlichen und verfahrensrechtlichen Bereich. Wir geben einen Überblick über die wesentlichen Änderungen, die grundsätzlich ab dem 1.1.2015 in Kraft treten. Auf hiervon abweichende Anwendungszeitpunkte weisen wir nachfolgend hin. |

     

    Einkommensteuer

     

    Steuerfreiheit von Arbeitgeberleistungen für Serviceleistungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf (§ 3 Nr. 34a EStG): Mit dieser neu in das Gesetz eingefügten Regelung werden weitere Leistungen des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden, steuerfrei gestellt.

     

    Dies können sein: