· Fachbeitrag · Gewerbesteuer
Klagemöglichkeit zur Herbeiführung einer Bindungswirkung
| Für eine allgemeine Leistungsklage einer Organgesellschaft, mit der das FA verurteilt werden soll, eine von ihm im Besteuerungsverfahren des Organträgers gemachte Mitteilung an die zur Festsetzung der Gewerbesteuer zuständige Gemeinde inhaltlich zu korrigieren, fehlt die Klagebefugnis. |Hintergrund
Die Finanzbehörden teilen gem. § 184 Abs. 3 AO den Inhalt des Gewerbesteuermessbescheids den Gemeinden mit, denen die Steuerfestsetzung (der Erlass des Realsteuerbescheids) obliegt.
Sachverhalt
Die Klägerin, eine GmbH, wurde in der Vergangenheit als Organgesellschaft behandelt. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens für einen vermeintlichen Organträger versandte das Finanzamt „Mitteilungen" an die zuständige Gemeinde. Inhalt dieser „Mitteilungen" war, dass der Organträger auf dem Gemeindegebiet eine Betriebsstätte unterhalten haben sollte.
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