13.06.2014 · Fachbeitrag · Grunderwerbsteuer
Erbengemeinschaft kann Rechtsträger im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes sein
| Fraglich war im Streitfall, ob eine Erbengemeinschaft auch Rechtsträger im Sinne des Grunderwerbsteuerrechts ist. Die Klägerin, eine Erbengemeinschaft, erwarb insgesamt 97 % der Anteile an einer GmbH im Wege einer Kapitalerhöhung. Das FG wies die Klage in erster Instanz ab. Eine Erbengemeinschaft könne in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit Erwerberin i.S. des § 1 Abs. 3 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes sein. Dagegen wandte sich die Erbengemeinschaft. Der BFH bestätigte, dass eine Erbengemeinschaft auch im Hinblick auf den Ersatztatbestand des § 1 Abs. 3 GrEstG rechtsfähig sei. Da der gegen die Erbengemeinschaft ergangene Steuerbescheid keinen grunderwerbsteuerbaren Tatbestand zugrunde gelegt hatte, führte die Revision allerdings zur Aufhebung der Vorentscheidung und der angefochtenen Grunderwerbsteuerbescheide. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 21,20 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig