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  • 16.11.2015 · Fachbeitrag · Körperschaftsteuer

    Pensionszusage: Auch die Erhöhung muss die Erdienbarkeitskriterien erfüllen

    | Ein nicht beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer muss auch eine außerplanmäßige Erhöhung seiner Pensionszusage noch erdienen können. Im Streitfall ging es um eine mittelbare Erhöhung nach einer Gehaltserhöhung zum Ende des Berufslebens um 41,5 %. Da bis zum geplanten Pensionsalter von 60 Jahren keine drei Jahre mehr lagen, wurden die Zuführungen zur Pensionsrückstellung als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet. |